I. Geltung
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB
genannt) gelten für alle von der Fotografin/Fimemacherin durchgeführten Aufträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots
der Fotografin/Filmemacherin durch den Kunden, spätestens jedoch mit der
Annahme des Bild/Film-materials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen
zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es
sei denn, dass die Fotografin/Filmemacherin diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche
Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen
der Fotografin/Filmemacherin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen
getroffen werden.
II. Auftrag sproduktionen
1. Soweit die Fotografin/Filmemacherin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese
unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst
dann von der Fotografin/Filmemacherin anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass
hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr
als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen
überschritten, die die Fotografin/Filmemacherin nicht zu vertreten hat, so ist eine
zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form
einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2. Die Fotografin/Filmemacherin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur
Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht
sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden
nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Fotografin/
Filmemacherin ausgewählt.
4. Sind der Fotografin/Filmemacherin innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der
Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als
vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher
Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere
auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bild/Film-material.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin/Filmemacherin gelieferten
Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke/Filmaufnahmen i. S. v. § 2 Abs. 1
Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige
Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bild/Film-material bleibt Eigentum der Fotografin/Filmemacherin,
und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an
Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung
weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand
des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen.
Anderenfalls gilt das Bild/Film-material als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und
wie verzeichnet zugegangen.
IV. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken, sind
vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen, zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume
des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder
Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von
mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung
des Bild/Film-materials, zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der
Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben
hat, oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im
Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bild/Film-material
ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung
oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen
Zustimmung der Fotografin/Filmemacherin. Das gilt insbesondere für:
– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,
produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, eine
Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung des Filmmaterials, insbesondere im Internet
und bei Werbemaßnahmen,
– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bild/Film-materials auf
Datenträgern aller Art (z. B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische
Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit
dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.
III 5. AGB dient,
– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bild/Film-daten auf digitalen Datenträgern,
jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-
Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne
elektronische Archive des Kunden handelt),
– die Weitergabe des digitalisierten Bild/Film-materials im Wege der
Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf
Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bild/Film-materials durch Foto/Film-Composing, Montage oder
durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten
Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin/Filmemacherin
und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bild/Filmmaterial
nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert, gefilmt oder anderweitig
als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise
auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild/Film-materials ist nur
gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von der Fotografin/
Filmemacherin vorgegebenen Urhebervermerk in zweifelsfreier Zuordnung zum
jeweiligen Bild/Film.
7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der
vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der Fotografin/Filmemacherin
aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
8. Die Fotografin/Filmemacherin bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen
(exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, ihre Fotos/Filme zu Zwecken der Eigenwerbung
selbst zu verwenden.
1. Die Fotografin/Filmemacherin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von
Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder
Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular
beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische/visuelle Medien
Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst
sowie die Einholung von Veröffentlichungs-genehmigungen bei Sammlungen, Museen
etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie
die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für
dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
VI. honorAre
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach
der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing
(MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bild/Film-materials zu
dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen
etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahmen fällig. Wird eine Produktion in
Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig.
Die Fotografin/Filmemacherin ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen
Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu
verlangen.
5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag
gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen
als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer
abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens Euro 75,00 pro Aufnahme an.
6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem
die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VII. Rü ckga be des Bildmaterials
1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung
oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch drei Monate nach dem Lieferdatum,
unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine
Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung der Fotografin.
2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die
Datenträger zu vernichten. Die Fotografin/Filmemacherin haftet nicht für den Bestand
und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
3. Überlässt die Fotografin/Filmemacherin auf Anforderung des Kunden oder mit dessen
Einverständnis Bild/Fim-material lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung
oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial
spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem
Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die
Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur
wirksam, wenn sie von der Fotografin/Filmemacherin schriftlich bestätigt worden ist.
4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher
Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung
während des Transports bis zum Eingang bei der Fotografin/Filmemacherin.
VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin/Filmemacherin
erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild/Film-materials
ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu
zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem
Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche
Nutzungshonorar zu zahlen.
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
01/2021
V. HAFTUNG
IX. Allgemeines
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei
Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten
sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung
zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am
nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz der
Fotografin/Filmemacherin.
01/2021